Wegweiser zum Erhalt der TAFEL-Card
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Die Alzeyer TAFEL ist ein ökumenisches Hilfsprojekt, das von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Alzey und Umgebung (ACK Alzey) initiiert wurde. Rund 100 Menschen arbeiten hier ehrenamtlich mit; sie erhalten für ihre Arbeit kein Geld, sondern nutzen ihre Freizeit, um Menschen in Notlagen zu helfen.
Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen Lebensunterhalt für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wer Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die Vorlage eines Bescheides über den Erhalt von staatlichen Sozialleistungen nachweisen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen zum Erhalt sind:
1. Wohnort im Gebiet der Alzeyer TAFEL
Sie müssen in einem der folgenden Orte wohnen:
Albig
Framersheim
Nieder-Wiesen
Alzey
Freimersheim
Ober-Flörsheim
Armsheim
Frettenheim
Offenheim
Bechenheim
Gabsheim
Schornsheim
Bechtolsheim
Gau-Bickelheim
Siefersheim
Bermersheim v.d. Höhe
Gau-Heppenheim
Spiesheim
Biebelnheim
Gau-Odernheim
Stein-Bockenheim
Bornheim
Gau-Weinheim
Sulzheim
Dintesheim
Gumbsheim
Vendersheim
Dittelsheim-Heßloch
Gundersheim
Wahlheim
Eckelsheim
Hangen-Weisheim
Wallertheim
Ensheim
Hochborn
Wendelsheim
Eppelsheim
Kettenheim
Wöllstein
Erbes-Büdesheim
Lonsheim
Wonsheim
Esselborn
Mauchenheim
Wörrstadt
Flomborn
Monzernheim
Flonheim
Nack
2. Erhalt von staatlichen Sozialleistungen
Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- BAföG
Sonderfälle wie Privatinsolvenz, Rente oder ein anderes Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe werden durch das Caritaszentrum Alzey oder das Diakonische Werk Alzey-Worms geprüft.
3. Persönliches Erscheinen oder Vollmacht
Sie müssen die TAFEL-Card persönlich beantragen. Können Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. wegen Krankheit, Arbeitszeit bei „Aufstockern“ u.ä.), kann dies eine andere Person für Sie nur dann erledigen, wenn sie ihr eine schriftliche Vollmacht mitgeben.
Berechtigungsausweis
Der zum Erhalt der TAFEL-Card und damit zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungsausweis kann bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden:
Erhalt der TAFEL-Card
Nach erfolgter Berechtigungsprüfung gehen Sie mit dem Berechtigungsausweis bitte zur Alzeyer TAFEL, Friedrichstr. 3, 55232 Alzey. Dort erhalten Sie Ihre TAFEL-Card.
Öffnungszeiten der TAFEL-Geschäftsstelle:
MO bis FR 9.00-12.30 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
geschlossen an Wochenfeiertagen, montags vor bzw. freitags nach Wochenfeiertagen, am 24. und 31.12.
Wie Sie uns finden...
Regelung für die Warenausgabe
Die Tafeln bieten keine Vollversorgung, sondern nur eine Zusatzversorgung. Bei dieser Zusatzversorgung gibt es keine Ansprüche, sondern es gilt der Grundsatz der Solidarität und des Aufteilens. Wir teilen auf, was an diesem Tag gespendet wurde.
Die Ausgabe erfolgt zu wechselnden Wochentagen gemäß dem auf der TAFEL-Card aufgedruckten Farbpunkt, immer 14 - 16 Uhr.
Keine Warenausgabe außerhalb dieser Ausgabezeiten!
Verlängerung der TAFEL-Card
Es ist erneut die Vorlage eines gültigen amtlichen Nachweises über den Erhalt von Sozialleistungen bei einer der obengenannten Stellen erforderlich. Die Ausstellung der neuen TAFEL-Card erfolgt wieder in der TAFEL-Geschäftsstelle; dabei müssen Sie die abgelaufene TAFEL-Card mitbringen.