Wegweiser zum Erhalt der TAFEL-Card
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Die Alzeyer TAFEL ist ein ökumenisches Hilfsprojekt, das von der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Alzey und Umgebung (ACK Alzey)
initiiert wurde. Rund 100 Menschen arbeiten hier ehrenamtlich mit; sie erhalten
für ihre Arbeit kein Geld, sondern nutzen ihre Freizeit, um Menschen in
Notlagen zu helfen.
Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den
täglichen Lebensunterhalt für sich und ihre Familien nicht selbst decken
können. Wer Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung durch die
Vorlage eines Bescheides über den Erhalt von staatlichen Sozialleistungen
nachweisen.
Voraussetzungen zum Erhalt sind:
1. Wohnort im Gebiet der Alzeyer TAFEL
Sie müssen in einem der folgenden Orte wohnen:
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Albig |
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Framersheim |
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Nieder-Wiesen |
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Alzey |
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Freimersheim |
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Ober-Flörsheim |
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Armsheim |
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Frettenheim |
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Offenheim |
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Bechenheim |
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Gabsheim |
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Schornsheim |
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Bechtolsheim |
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Gau-Bickelheim |
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Siefersheim |
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Bermersheim v.d. Höhe |
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Gau-Heppenheim |
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Spiesheim |
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Biebelnheim |
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Gau-Odernheim |
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Stein-Bockenheim |
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Bornheim |
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Gau-Weinheim |
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Sulzheim |
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Dintesheim |
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Gumbsheim |
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Vendersheim |
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Dittelsheim-Heßloch |
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Gundersheim |
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Wahlheim |
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Eckelsheim |
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Hangen-Weisheim |
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Wallertheim |
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Ensheim |
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Hochborn |
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Wendelsheim |
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Eppelsheim |
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Kettenheim |
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Wöllstein |
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Erbes-Büdesheim |
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Lonsheim |
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Wonsheim |
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Esselborn |
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Mauchenheim |
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Wörrstadt |
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Flomborn |
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Monzernheim |
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Flonheim |
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Nack |
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2. Erhalt von staatlichen Sozialleistungen
Bitte bringen Sie einen gültigen amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- BAföG
Sonderfälle wie Privatinsolvenz, Rente oder ein anderes Erwerbseinkommen in vergleichbarer Höhe werden durch das Caritaszentrum Alzey oder das Diakonische Werk Alzey-Worms geprüft.
3. Persönliches Erscheinen oder Vollmacht
Sie müssen die TAFEL-Card persönlich beantragen. Können Sie nicht persönlich erscheinen (z.B. wegen Krankheit, Arbeitszeit bei „Aufstockern“ u.ä.), kann dies eine andere Person für Sie nur dann erledigen, wenn sie ihr eine schriftliche Vollmacht mitgeben.
Berechtigungsausweis
Der zum Erhalt der TAFEL-Card und damit zum
Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungsausweis kann bei den
folgenden Stellen zu den angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden:
- Caritaszentrum Alzey, Obermarkt 25, Mo, Di, Do, Fr: 8-11 Uhr
- Diakonisches Werk Worms-Alzey, Schlossgasse 14, Mi: 13-17 Uhr, Fr: 9-12 Uhr
- Evangelisch-freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz : Mo-Do: 8-11 Uhr
- Evangelische Kirchengemeinde, Obermarkt 13, Mo, Di, Do, Fr: 9-12 Uhr, Do: 15-18 Uhr
- Evangelische Stadtmission Alzey, Schlossgasse 41, Di u. Do 9-12 Uhr
- Katholische Kirchengemeinde, Kirchenplatz 8/9, Mo-Fr 8.30-12 Uhr, Di 14-17 Uhr
Erhalt der TAFEL-Card
Nach erfolgter Berechtigungsprüfung gehen Sie mit dem Berechtigungsausweis
bitte zur Alzeyer TAFEL, Friedrichstr. 3, 55232 Alzey. Dort erhalten Sie Ihre
TAFEL-Card.
Öffnungszeiten der TAFEL-Geschäftsstelle:
MO bis FR 9.00-12.30 Uhr und 13.30-15.30 Uhr,
geschlossen an Wochenfeiertagen, montags vor bzw.
freitags nach Wochenfeiertagen, am 23. und 30.12.
Wie
Sie uns finden!
Regelung für die Warenausgabe
Die Tafeln bieten keine Vollversorgung, sondern nur eine
Zusatzversorgung. Bei dieser Zusatzversorgung gibt es keine Ansprüche, sondern
es gilt der Grundsatz der Solidarität und des Aufteilens. Wir teilen auf, was
an diesem Tag gespendet wurde.
Die Ausgabe erfolgt zu
wechselnden Wochentagen gemäß dem auf der TAFEL-Card aufgedruckten
Farbpunkt, immer 14 - 16 Uhr.
Keine Warenausgabe außerhalb
dieser Ausgabezeiten!
Verlängerung der TAFEL-Card
Es ist erneut die Vorlage eines gültigen amtlichen Nachweises über den
Erhalt von Sozialleistungen bei einer der obengenannten Stellen erforderlich.
Die Ausstellung der neuen TAFEL-Card erfolgt wieder in der
TAFEL-Geschäftsstelle; dabei müssen Sie die abgelaufene TAFEL-Card mitbringen.