Wer bei der Tafel Kunde werden möchte, muss seine Berechtigung dazu nachweisen
Eine TAFEL darf Lebensmittel nur an Menschen weitergeben, die den täglichen
Lebensmittelbedarf für sich und ihre Familien nicht selbst decken können. Wer
Kunde werden möchte, muss deshalb seine Berechtigung nachweisen.
Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie in der Stadt Alzey oder einem Ort wohnen, der zum Kreis Alzey (vor der Zusammenlegung zum Kreis Alzey-Worms) gehörte; für Kunden aus Partenheim, Saulheim und Udenheim siehe Hinweis ganz unten auf dieser Seite.
Der zum Erhalt der TAFEL-Card und damit zum Bezug der Lebensmittel erforderliche Berechtigungsausweis kann bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Öffnungszeiten beantragt werden:
Evang. Kirchengemeinde, Obermarkt 13, Mo, Di, Do, Fr: 9-12 Uhr, Do: 15-18
Uhr
Evang.-freikirchl.
Gemeinde am Schillerplatz : Mo-Do: 8-11 Uhr
Evangelische Stadtmission Alzey,
Schlossgasse 41, Di u. Do 9-12 Uhr
Kath. Kirchengemeinde, Kirchenplatz 8/9,
Mo-Fr 8.30-12 Uhr, Di 14-17 Uhr
Caritaszentrum Alzey, Obermarkt 25, Mo, Di,
Do, Fr: 8-11 Uhr
Diakonisches Werk Worms-Alzey, Schlossgasse 14, Mi: 13-17
Uhr, Fr: 9-12 Uhr
Bitte bringen Sie einen amtlichen Nachweis mit, aus dem hervorgeht, dass Sie
- Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sind z.B.:
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe,
- Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Grundsicherung im Alter,
- Kinderzuschlag zum Kindergeld,
- Wohngeld,
- BAFÖG,
- Insolvenz angemeldet haben.
Nach erfolgter Berechtigungsprüfung wird Ihnen bei der Alzeyer TAFEL die "TAFEL-Card" als Berechtigungsausweis ausgestellt.
Je nach Verfügbarkeit von Lebensmitteln erhalten Sie an den Ausgabetagen dann
gegen Zahlung von 1 Euro entsprechend Ihrer Haushaltsgröße Lebensmittel.
Regelung für die Tafel-Ausgabe
Bei der Alzeyer TAFEL gibt
es in der Regel 5 Ausgabe-Termine je Woche. Je nach dem auf der TAFEL-Card aufgedrucktem Farbpunkt rotieren die Ausgabetage über die Wochentage. Nur die Zeit bleibt immer gleich: 14 bis 16 Uhr. Den jeweils aktuellen Ausgabekalender finden Sie hier.
Eine Warenausgabe außerhalb dieser
Ausgabezeiten ist nicht möglich.Wie Sie uns finden!
Regelung für TAFEL-Kunden aus
Partenheim, Saulheim und Udenheim
Bitte wenden Sie sich anPfarrbüro der Pfarrgruppe Nieder-Olm, Alte Landstraße 30, 55268 Nieder-Olm
Telefon: 06136 9159-0, E-Mail: pfarramt@st-georg-nieder-olm.de
Öffnungszeiten:
Dienstag - Freitag 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag - Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 16.00 - 18.30 Uhr
Freitag 13.30 - 16.30 Uhr